Beitragsordnung

Beitragsordnung

Radio Lippeland e. V.

 

(1) Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Jedes Mitglied ist beitragspflichtig, und zwar für jedes beginnende oder auslaufende Geschäftsjahr, in dem zu irgendeiner Zeit die Mitgliedschaft besteht oder bestanden hat. Der Beitrag ist jeweils im 1. Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten bzw. direkt bei Aufnahme in den Verein und ohne besondere Aufforderung fällig.

(2) Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 84,00 Euro.

(3) Mitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr dem Verein als Mitglied beitreten, entrichten für das betreffende Kalenderjahr 1/12 des Jahresbeitrages multipliziert mit der Anzahl der noch bis zum Jahresende verbleibenden Monate inkl. des Monats ihres Eintritts.

(4) Der Mitgliedsbeitrag für die natürlichen Personen wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Beschlüsse über die Veränderung der Mitgliedsbeiträge müssen spätestens vier Monate vor Ablauf eines Geschäftsjahres den Mitgliedern mitgeteilt werden.

(5) Der Mitgliedsbeitrag der natürlichen Personen beträgt 35,50 Euro.

(6) Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift eingezogen. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Deckung auf dem Konto besteht. Eventuelle Fremdgebühren im Zusammenhang mit Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitgliedes; das Mitglied wird im Falle einer Rücklastschrift zum „Selbstzahler“. Im Ausnahmefall können Mitglieder auch per Überweisung oder bar als „Selbstzahler“ den fälligen Beitrag fristgemäß bezahlen. Der Beitrag der Selbstzahler erhöht sich um eine zusätzliche „Verwaltungspauschale“ (Gebühr) von 3,- Euro. Mahnungen werden mit 3,- Euro berechnet.

 

Lippstadt, 14.2.2016

gez. Norbert Hillebrand

Vorsitzender