Nutzungs- und Entgeltordnung
Der Verein stellt seinen Mitgliedern Räume und Sachmittel des Vereins zur Verfügung, wenn hierdurch die Vereinszwecke entsprechend Satzung verwirklicht werden.
Der Verein kann auch Nichtmitgliedern in gleicher Weise die Vereinsmittel zur Verfügung stellen. Bei Überlassung von Räumen und Geräten an kommerzielle Nutzer (nicht gemeinnützige) sind hierfür die vergleichbar ortsüblichen Entgelte und Gebühren anzusetzen. Die Regelungen des Satz 3 gelten auch bei nicht satzungsgemäßer bzw. nicht genehmigter Nutzung der Räume und Sachmittel des Vereins durch Mitglieder; sie werden dann den erwerbsmäßigen bzw. Fremdnutzern gleichgestellt.
Die Nutzungsgebühren betragen
Bei Vereinmitgliedern
Für die Produktion von Bürgerfunkbeiträgen die Höhe der Förderung der „LfM“ für den entsprechenden Beitrag bzw. Sendung. Bei privater nichtkommerzieller durch den Vorstand genehmigter Nutzung:
Reportagegerät 10,- € / Tag
- Schnittplatz 12,- € / angefangene Stunde, pro Tag (8 Std.) 80,- €
- Komplettes Studio 30,- € / angefangene Stunde, pro Tag 210,- €
- Betreuung nach Vereinbarung, mindestens jedoch Selbstkosten
Bei Nichtmitgliedern
Gleiche Regelung wie bei den Vereinsmitgliedern bei der Produktion der Bürgerfunksendungen, bei mehrfacher Nutzung ist jedoch auf eine Mitgliedschaft hinzuwirken.
Bei erwerbsmäßiger bzw. Fremd-Nutzung:
- Reportagegerät 20,- € / Tag
- Schnittplatz 18,- € / angefangene Stunde, pro Tag (8 Std.) 120,- €
- Komplettes Studio 45,- € / angefangene Stunde, pro Tag 330,- €
- Betreuung nach Vereinbarung
Die Entleihzeit beträgt maximal eine Woche. Bei Überschreiten der vertraglichen Entleihzeit wird zusätzlich eine Gebühr von 5,- € täglich fällig.
Bei der Vergabe der Termine für die Nutzung der Studioräume, Einrichtungen und Geräte des Vereins sind vorrangig die Wünsche der Vereinsmitglieder zu berücksichtigen.
In begründeten Ausnahmefällen kann der geschäftsführende Vorstand auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von den Regelungen der Absätze 1-3 zulassen, z.B. bei Projekten und langfristiger Überlassung sowie bei Nutzung durch nichtkommerzielle Nutzer.
Diese Entgelt und Nutzungsordnung tritt am 01.08.2005 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.