Beitragsordnung
Wir haben uns hohe Ziele gesteckt. Um diese Ziele zu erreichen, benötigen wir
eine solide finanzielle Grundlage.
B E I T R A G S O R D N U N G 2 0 0 9
"Radio Lippeland e.V."
(1) Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Jedes Mitglied ist beitragspflichtig,
und zwar für jedes beginnende oder auslaufende Geschäftsjahr, in dem zu
irgendeiner Zeit die Mitgliedschaft besteht oder bestanden hat.
Der Beitrag ist jeweils im 1. Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten bzw.
direkt bei Aufnahme in den Verein und ohne besondere Aufforderung fällig.
(2) Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 70,00 Euro.
Im Jahre 2010 erhöht sich der Jahresbeitrag um 4,00 Euro auf 74,00 Euro.
Im Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 tritt eine weitere Erhöhung um
jeweils 2,00 Euro in Kraft, so dass im Jahre 2015 der Beitrag 84,00 Euro beträgt.
(3) Mitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr dem Verein als Mitglied beitreten,
entrichten für das betreffende Kalenderjahr 1/12 des Jahresbeitrages multipliziert
mit der Anzahl der noch bis zum Jahresende verbleibenden Monate inkl. des Monats
ihres Eintritts.
(4) Der Mitgliedsbeitrag für die natürlichen Personen wird durch Beschluss der
Mitgliederversammlung festgelegt. Beschlüsse über die Veränderung der Mitglieds-
beiträge müssen spätestens vier Monate vor Ablauf eines Geschäftsjahres den
Mitgliedern mitgeteilt werden.
(5) Der Mitgliedsbeitrag der natürlichen Personen beträgt 26,00 Euro.
Im Jahre 2010 erhöht sich der Jahresbeitrag um 2,00 Euro auf 28,00 Euro.
Im Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 tritt eine weitere Erhöhung um
jeweils 1,50 Euro in Kraft, so dass im Jahre 2015 der Beitrag 35,50 Euro beträgt.
(6) Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift eingezogen. Das Mitglied hat dafür
Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Deckung auf dem Konto besteht.
Eventuelle Fremdgebühren im Zusammenhang mit Rücklastschriften gehen zu
Lasten des Mitgliedes; das Mitglied wird im Falle einer Rücklastschrift zum
„Selbstzahler".
Im Ausnahmefall können Mitglieder auch per Überweisung oder bar als
„Selbstzahler“ den fälligen Beitrag fristgemäß bezahlen. Der Beitrag der Selbstzahler
erhöht sich um eine zusätzliche „Verwaltungspauschale“ (Gebühr) von 3,- Euro.
Mahnungen werden mit 3,- Euro berechnet.
Die Regelungen finden ab 2009 auch auf die bestehenden Mitgliedschaften Anwendung.
Lippstadt, 31. März 2008